Allgemeine Verkauf- und Lieferbedingungen

Für alle unsere Lieferungen, Leistungen und andere Verträge gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Die ausnahmweise Geltung anderer Bedingungen – insbesondere Einkaufbedingungen des Käufers – setzt eine schriftliche Bestätigung durch uns ausdrücklich voraus. Nebenabreden, Abweichungen von der Auftragsbestätigung und sonstige Vertragsänderungen sowie Vereinbarungen mit unseren Vertretern gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Für den Umfang der Lieferung oder Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

  1. Angebot

a) Unser Angebot ist freibleibend. Die Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen unserer Produkte aufgrund technischer Weiterentwicklungen oder anderer Fertigungstechnik bleiben vorbehalten.

b) Mengenangaben bei Sonder- oder Extra- Anfertigungen gelten stets als ungefähr. Abweichungen um 10 Prozent nach unten oder oben gelten als vertragsgemäß.

2. Kaufpreis

a) Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich in Euro ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir sind berechtigt, eine angemessene Preiserhöhung vorzunehmen, wenn nach Vertragsabschluss Steigungen der Kosten eintreten bei Löhnen und Gehältern, bei Frachten oder öffentlichen Abgaben, bei Energie und Vormaterial.

b) Abrufaufträge werden, wenn nicht anders vereinbart, auf die Dauer von höchstens einem Jahr abgeschlossen. Werden die mit einem Abrufauftrag bestellten Waren innerhalb dieser Frist nicht abgenommen, so können wir den Abrufauftrag für hinfällig erklären bzw. produzierte und lagerhaltige Ware auch ohne Bestellung an den Kunden liefern. Der Besteller hat uns den Schaden zu ersetzen, den wir wegen etwaiger Auftragsannulierung erleiden.

c) Nachträgliche Herabsetzung der Bestellmenge oder nachträgliche Herabsetzung der Stückzahl bei vereinbarten Teillieferung sowie Verringerung vereinbarter Abrufe bedingen einer Erhöhung der Stückpreise unter besonderer Berücksichtigung etwa zusätzlicher Rüst- und Anlaufkosten.

d) Offensichtliche Irrtümer und Fehler in Angaben, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von uns berichtigt werden. Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich erfolgter Angaben, die in offensichtlichen Wiederspruch zu den sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, können nicht entstehen.

3. Lieferzeit und Lieferung

a) Alle Lieferzeitangaben erfolgen annähernd und unter dem Vorbehalt, dass unsere Lieferwerke die uns gegenüber eingegangenen Verpflichtungen erfüllen.

Streiks, Betriebsstörungen oder Arbeitsmangel, sowie sonstige unvorhergesehene Schwierigkeiten wie z. B. Feuer, Unfälle, Verkehrssperre usw. entbinden uns für diese Dauer, ohne dem Besteller ein Recht auf Annulierung des Auftrages zu geben.

b) Die Einahltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Bestellers voraus. Teillieferungen sind zulässig.

c) 10%ige Stückzahlüber- oder unterlieferungen sind zulässig.

Die Lieferung erfolgt aus unserem Werk ab Königsee für Rechnung und Gefahr des Empfängers. Für Verlust, Bruch oder sonstige Beschädigungen auf dem Transport kann kein Ersatz geliefert werden. Transportversicherung ( zu Lasten des Käufers) wird nur auf schriftlichen Wunsch abgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn frachtfrei Lieferung vereinbart ist und die Anlieferung durch unsere Fahrzeuge vorgenommen wird.

d) Das Abladen und Einladen der Ware ist in jedem Fall Sache des Käufers. Soweit unsere Mitarbeiter beim Abladen behilflich sind und hierbei Schäden an der Ware oder sonstige Schäden verursachen, handeln sie auf das allgemeine Risiko des Käufers und nicht als unsere Erfüllungsgehilfen.

4. Verpackungen

Unsere Erzeugnisse werden in der vereinbarten Verpackung ausgeliefert. Ist die Verpackung eine Leihverpackung, erfolgt die Rückgabe im betrieblichen Austauschverfahren. Die Rückgabe der Leihverpackung muss in für jede Seite zumutbarem Abstand erfolgen.

5. Zahlungsbedingungen

a) Unsere Rechnungen werden so schnell wie möglich zugestellt, doch haften wir nicht für Schäden, die aus verspäteter Übersendung oder Zustellung der Rechnung entstehen.